Referat 36 - Personen- und Güterverkehr
Das Referat 36 ist zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für den nationalen Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz. Ferner werden Zustimmungen zu Beförderungsentgelten und Fahrplanänderungen der Linienverkehrsunternehmen erteilt. Das Referat übt die Aufsicht über die Linienverkehrsunternehmen und die Genehmigungsbehörden für den Güterkraft- und den Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen aus. Ein wesentlicher Inhalt der Arbeit des Referates ist daneben die Förderung von Investitionen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu zählen unter anderem die Förderung von Straßenbahn- und Omnibusbetriebshöfen, von Straßenbahn- und Bushaltestellen und Verknüpfungsstellen zwischen Bus- und S- bzw. Regionalbahnverkehr.
Auch die Genehmigung im grenzüberschreitenden Linienverkehr gehört zum Aufgabenspektrum des Referates.

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