Der Einheitliche Ansprechpartner
im Freistaat Sachsen

Einheitlicher Ansprechpartner mit Sitz in Leipzig
(© SMJus PG EU-DLR )
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) unterstützt Sie bei allen Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen (vgl.
Dienstleistungsrichtlinie – Anwendungsbereich).
Für Sie als Dienstleistungserbringer (»Dienstleister«) bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren! Sie müssen nur noch mit einer Verwaltungsstelle in Kontakt treten und diese kümmert sich für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden!
Der Einheitliche Ansprechpartner
- beschafft für Sie alle Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren (zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen, entstehende Kosten usw.),
- stellt alle notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren (z.B. die notwendigen Formulare) bereit – auch in digitaler Form,
- ermöglicht Ihnen eine komplette Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg z.B. per E-Mail bzw. über das Internet und
- bietet über das Webportal »Amt24« eine einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit ihm sowie den zuständigen Behörden.
Selbstverständlich können Sie auch per Post oder persönlich mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.
Information und Beratung sind kostenlos. Wenn der Einheitliche Ansprechpartner auch die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten übernimmt, also als »Verfahrensmanager« tätig wird, so ist diese
Verfahrensbegleitung gebührenpflichtig.

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