Referat 32 - Straßenrecht, Planfeststellung
Im Referat Straßenrecht, Planfeststellung werden Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren als Voraussetzung für den Bau und die Änderung wichtiger Infrastrukturvorhaben (Flughafen Leipzig/Halle, Straßen, Straßenbahnen, Schienenwege und Energieleitungstrassen) durchgeführt.
Daneben nimmt das Referat die Aufgaben der Aufsichtsbehörde nach FStrG und SächsStrG wahr. Das Referat trifft auch Entscheidungen über die Zulassung von Abweichungen von den Abstandsvorschriften für die Errichtung von Bauten in der Nähe von Bundesstraßen (sogenannte Anbauverbote und –beschränkungen) in den Ortslagen von Leipzig. Es setzt die Grenzen der Ortsdurchfahrten für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen fest. Es verfolgt und ahndet außerdem Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
Darüber hinaus ist das Referat zuständig für Entscheidungen über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot der Anlegung höhengleicher Bahnübergänge nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG).

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