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Referat 37 - Raumordnung, Stadtentwicklung

Raumordnung koordiniert die unterschiedlichen Anforderungen von öffentlichen und privaten Planungsträgern an den begrenzten Raum. Hierbei müssen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten geprüft und Konflikte erörtert und am besten ausgeräumt werden. Im Ergebnis soll eine möglichst nachhaltige Raumstruktur entstehen, die gleichermaßen ökonomischen, ökologischen und sozialen Erfordernissen gerecht wird.

Bei der Umsetzung dieser anspruchsvollen Aufgabe gibt es drei Arbeitsfelder, die alle dazu dienen, die überörtlichen Anforderungen an die räumliche Entwicklung auf der Basis des Gemeinwohls zu steuern:

Dies erstreckt sich nicht nur auf die eigentlichen schriftlichen Stellungnahmen, sondern auch (oft in stärkerem Maße) auf eine intensive Beratung der Planungsträger (z.B. Gemeinden, Fachinstitutionen wie der Straßenbauverwaltung und Privatinvestoren), mit dem Ziel, eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern (z.B. Schonung von Grünbereichen zwischen Gemeinden, Begrenzung von Baugebieten, frühzeitiger Hinweis auf überörtliche Trassen; Impulsgebung für die wirtschaftliche Entwicklung z.B. durch Standortsuche nach geeigneten größeren Flächen für industrielle Nutzungen).

Bei Großprojekten” (z.B. überörtlichen Gasleitungen, Trassen für Hochspannungsleitungen, aber auch größeren Kiesabbauvorhaben), für die ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der raumordnerischen Prüfung erfolgt auch eine besondere Prüfung der Umweltaspekte.

Das Sachgebiet Raumordnung hat aufgrund seiner Querschnittsorientierung die besondere Möglichkeit, aber auch die Pflicht, die vielfältigen Ansprüche an den Raum zu koordinieren und möglichst frühzeitig Konflikte im Vorfeld von spezifizierten (und meist teuren) Fachplanungen auszuräumen.

Grundlage der raumordnerischen Beurteilungen von Einzelvorhaben bzw. Bauleitplänen sind neben dem Landesplanungsgesetz in inhaltlicher Hinsicht vor allem zwei Planwerke, nämlich der Landesentwicklungsplan für ganz Sachsen und der Regionalplan Westsachsen, dessen Umgriff neben der Stadt Leipzig die Kreise Nordsachsen und Leipzig umfasst sowie noch den Altkreis Döbeln (für die Umsetzung in dieser Teilregion ist allerdings jetzt die Landesdirektion Chemnitz verantwortlich). Als Querschnittsdokumente enthalten sie sowohl Festlegungen zur Raumstruktur (am wichtigsten: Zentrale Orte) als auch zu einzelnen raumbezogenen Fachbelangen wie Freiraumschutz, Hochwasserschutz, Schwerpunkte touristischer Entwicklungen und vorrangiger Verkehrsprojekte.

Das Digitale Raumordnungskataster wird im Funktionsumfang ständig erweitert, so dass heute bereits Aussagen auch im Internet zu fast allen überörtlich raumbedeutsamen Planungen wie für Straßen, Energieleitungen, Baugebieten und Schutzgebieten unterschiedlichster Art abrufbar sind (RAPIS).

 

Liegt der Fokus bei der Raumordnung auf überörtlichen Zusammenhängen, so werden bei der Stadtentwicklung vorzugsweise einzelne Gemeinden bzw. Teile – aber ebenfalls querschnittsorientiert - betrachtet.

Das Sachgebiet Stadtentwicklung nimmt unterschied­liche Aufgaben einer Bauverwaltung wahr.

Dies sind im Einzelnen folgende Gebiete:

Besondere Bedeutung kommt der Moderation des Erarbeitungsprozesses der städtebaulichen Entwicklungskonzepte (SEKos) zu. Sie sind die wesentlichen Planungsinstrumente der Städte für die Stadtumbaumaßnahmen der Zukunft, die aufgrund der demografischen Entwicklung notwendig werden.

Die Förderung in der Gemeinschaftsinitiative URBAN II betrifft den Leipziger Westen. In vier Schwerpunktbereichen können hier Unternehmens- und Arbeitsplatzentwicklung, die Stärkung der lokalen Identität und die Verbundenheit im Stadtteil sowie die Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten, die soziokulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie In­formationsprojekte gefördert werden.

Die EU-Förderung im Bereich der Stadtteilentwicklung richtet sich insbesondere auf Maß­nahmen

benachteiligter Städte und Stadtgebiete, die der Entwicklung und Umsetzung baulicher, infrastruktureller, energetischer und bildungsorientierter Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung städtebaulicher, demographischer, wirtschaftlicher, ökologischer, kultureller und sozialer Problemlagen dienen. Die Förderung beschränkt sich dabei auf die Förderung von Gebieten der industrialisierungsbedingten Stadterweiterung aus der Zeit zwischen 1870 und 1948.

Die Förderung der Revitalisierung von Brachflächen konzentriert sich ebenfalls auf Flächen die nach 1870 erschlossen und bebaut worden sind und für neue Nutzungen vorbereitet oder renaturiert werden sollen. Dabei sollen Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme des Bodens und anderer Ressourcen reduziert oder kompensiert werden.

 

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letzte Änderung: 18.08.2010

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Die Referatsleitung

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Dr. Dietmar Röhl
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Hr. Dr. Röhl

Stellvertretung:
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Hr. Welzel