Einordnung in die Landesverwaltung
Die Landesdirektion Leipzig steht als Mittelbehörde mit Bündelungsfunktion zwischen den sächsischen Staatsministerien als obersten Landesbehörden und den regionalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise Sachsens. Während die Staatsministerien jeweils Aufgaben ihres Bereiches wahrnehmen, sind in der Landesdirektion Zuständigkeiten mehrerer Ressorts zusammengefasst. Das verkürzt Wege und die Dauer von Verwaltungsverfahren.
Das Aufgabenspektrum der Landesdirektion Leipzig ist äußerst vielfältig. Es reicht von A wie Abfallwirtschaft bis hin zu Z wie Zivilschutz.
Die Landesdirektion Leipzig ist unter anderem als Aufsichts-, Genehmigungs-, Prüfungs- und Fördermittelbehörde tätig. Sie berät Landratsämter, Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie andere Behörden in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen sowie in der kreisfreien Stadt Leipzig und übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Landratsämter und die kreisfreie Stadt Leipzig aus.
Desweiteren ist die Landesdirektion Mittler und Schlichter verschiedener Interessen, Widerspruchsbehörde, Berater in Fragen landesübergreifender und kommunaler Gesetzgebung und Drehscheibe der Verwaltung.

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