Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat mit Beschlussdatum vom 26.03.2008 in zwei Verfahren (Az.: 1/SVK/004-08 und 1/SVK/005-08) über Auswahlverfahren zweier sächsischer Rettungszweckverbände nach mündlicher Verhandlung vom 10.03.2008 entschieden, dass bei Fortbestehen der Vergabeabsicht die Verfahren ab der Vergabebekanntmachung wieder aufzunehmen und unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer im Rahmen eines förmlichen, europarechtskonformen Vergabeverfahrens fortzusetzen und durchzuführen sind.