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Mitteilung der Planfeststellungsbehörde zum Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004 für das Vorhaben: Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld

Vorbemerkungen:

Mit Datum vom 04.11.2004 hat das Regierungspräsidium Leipzig (jetzt Landesdirektion Leipzig) als Planfeststellungs­behörde den Plan für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle festgestellt.

Damit ist, vorbehaltlich einer Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht, der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle und seiner Verkehrsanbindung zulässig. Die Behörde hat allerdings dem Antrag nicht in der beantragten Fassung stattgegeben, sondern ihn mit einer Vielzahl von Auflagen und Einschränkungen versehen, die insbesondere die Lärmbelastung der Bürger minimieren sowie den Schutz von Natur und Umwelt sicherstellen sollen.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist der Planfeststellungsbeschluss trotz etwaiger Klagen sofort vollziehbar, es sei denn, das Bundesverwaltungsgericht stellt auf Antrag die aufschie­bende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klagen her.

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Planfestgestellt wurde:

auf Antrag der Flughafen Leipzig/Halle GmbH im Wesentlichen folgendes:

Der Flughafen Leipzig/Halle GmbH wurden die zum Wohl der Allgemeinheit und zur Vermei­dung nachteiliger Wirkungen auf Rechte anderer erforderlichen Auflagen erteilt, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm, zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Minimierung der Inanspruchnahme fremder Grundstücke und Anlagen.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen, Anträge und Anregungen entschieden worden; er ist somit zugleich auch eine Antwort auf die entsprechenden Eingaben, die nicht individuell beantwortet werden.

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Der Beschluss (Band I als pdf-Dokumente)

Die Gesamtdokumentation zum Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier zur besseren Nutzbarkeit aufgeteilt in Einzeldokumente.
Zur schnellen Übersicht nutzen Sie bitte das Inhaltsverzeichnis:

   

Seite

Größe

Deckblatt  

28 KB

Inhaltsverzeichnis  

564 KB

Kapitel AVerfügender Teil

1 - 71

445 KB

Kapitel B, C ISachverhalt, Entscheidungsgründe (Verfahren)

72 - 126

261 KB

Kapitel CII, 1.-5.Planrechtfertigung, Raumordnung / Landesplanung, Planungsalternativen / Dimensionierung, Eignung des Geländes für den Luftverkehr, Städtebauliche Ordnung des Flughafengeländes

127 - 216

330 KB

Kapitel CII, 6.-8.Teilprojekt Gleisanschluss, Änderung im Straßennetz, Kommunale Planungshoheit

217 - 265

958 KB

Kapitel CII, 9.Umweltverträglichkeits-prüfung

265 - 308

156 KB

Kapitel CII, 10. und 11.Lärmschutz, Lufthygiene

308 - 480

345 KB

Kapitel CII, 12. und 13.Naturschutz / Landschaftspflege, Wasserwirtschaft

480 - 547

58 KB

Kapitel CII, 14. und 15.Belange der Landwirtschaft, Sonstige öffentliche Belange

548 - 587

238 KB

Kapitel CII, 16. und 17.Private Belange, Grundstücksbezogene Privateinwendungen

587 - 672

190 KB

Kapitel CII, 18. und RechtsbehelfsbelehrungGesamtabwägungen

673 - 684

256 KB

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Anlagen / Karten (Band II z.T. als pdf-Dokumente)

Anlage 1Tagschutzgebiete/Entschädigungsgebiete Außenwohnbereiche (Lageplan)0,8 MB
Anlage 2Nachtschutzgebiete (Lageplan)1,1 MB
Anlage 3Gebiet für Übernahmeansprüche (Lageplan)0,7 MB
Anlage 4Darstellung der Lärmüberlagerung von Straßen-, Schienen- und Luftverkehr0,9 MB
Anlage 5Immissionsstandorte Mensch und Raum (repräsentative Ortslagen) und sensible Einrichtungen (Lageplan)1,7 MB
Anlage 6Immissionsstandorte Bodenlärm (Lageplan)2,5 MB

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Übergabe und Auslegung:

Der Planfeststellungsbeschluss ist der Flughafen Leipzig/Halle GmbH übergeben worden. Ausfertigungen des Planfeststellungsbeschlusses werden mit den zugehörigen Planungsunter­lagen im Freistaat Sachsen in der Stadt Schkeuditz, der Stadt Leipzig, dem Verwaltungs­verband Wiedemar (Gemeinden Wiedemar, Zwochau, Neukyhna), der Gemeinde Rackwitz, der Gemeinde Krostitz, der Gemeinde Jesewitz und der Gemeinde Döbernitz und im Land Sachsen-Anhalt in der Stadt Halle, der Verwaltungsgemeinschaft Kabelsketal (Gemeinden Kabelsketal und Queis), der Gemeinde Schkopau und der Verwaltungsgemeinschaft Landsberg (Gemeinde Sietzsch) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Auch im Regierungspräsidium Leipzig können die Pläne eingesehen werden.

Die Auslegung wird vorher öffentlich und ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Ausle­gungs­­frist beträgt zwei Wochen. Ausweislich der Rechtsbehelfsbelehrung ist gegen den Planfest­stellungsbeschluss der Rechtsweg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegeben. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Zustellung erhoben werden. Sofern keine direkte Zustellung an Betroffene bzw. deren Bevollmächtigte erfolgt, beginnt der Lauf der Klagefrist mit dem Ende der öffentlichen Auslegung.

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Weiterer Zeitablauf:

Nach dem jetzigen Sachstand wird sich der weitere Zeitablauf wie folgt darstellen:
Bekanntmachung der Auslegung in:

Öffentliche Auslegung bei allen o.g. Stellen vom 01.12. bis einschließlich 14.12.2004

Möglichkeit der Erhebung der Klage bis einschließlich 14.01.2005; im Fall der direkten Zustellung ein Monat ab Zustellung.

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Zur Beachtung:

Die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses im Internet ersetzt nicht die öffentliche Auslegung. Klagefristen werden durch die Bekanntgabe im Internet nicht in Gang gesetzt.

 

Leipzig, 04.11.2004

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letzte Änderung: 26.08.2009

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Zur Orientierung

Luftbild des Flughafens Leipzig/Halle
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