SPA - Special Protected Area
Europäische Vogelschutzgebiete
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Deutschland ist - wie die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) auch - verpflichtet, am Aufbau des europaweiten ökologischen Schutzgebietsystems NATURA 2000 mitzuwirken. Dies folgt aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH-RL).
Die Europäischen Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas - SPA) sind neben den FFH-Gebieten Bestandteile dieses Schutzgebietsystems.
Das Regierungspräsidium (RP) Leipzig hat am 27. Oktober Verordnungen zur Bestimmung Europäischer Vogelschutzgebiete erlassen. Die 20 Verordnungen wurden im
Sonderdruck des Sächsischen Amtsblattes vom 8. Dezember 2006 verkündet. Nach der Verkündung liegen die Verordnungen beim RP Leipzig und den betroffenen Landkreisen bzw. bei der Stadt Leipzig für zwei Wochen während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Nach der Auslegung treten die Grundschutzverordnungen am 23. Dezember 2006 in Kraft.
Hinweis (besonders für alle Planungsbüros): die GIS-Materialien zu den Vogelschutzgebieten finden Sie auf den Seiten des
Staatsministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.

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